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Immer häufiger kommt es vor, dass nicht nur einzelne Kameras oder Fotogeräte im Kameraaltenheim des Virtuellen Kameramuseums Kurt Tauber landen, sondern dass ganze Sammlungen mit Hunderten von Einzelteilen angeboten werden. Selbst wenn der Anbieter keine Mond- sondern günstige eBay-Preise verlangen, kämen da oft erkleckliche Summen zustande, die sich ein Privatsammler oder ein Museum im Aufbau nicht leisten kann. Da kann künftig eine Zustiftung an die Stiftung Kameramuseum Kurt Tauber helfen: Wer sich im Steuerrecht etwas auskennt, der weiß, dass eine Zuwendung zu einer gemeinnützigen Stiftung - Bargeld oder/und Sachspenden, wie Sie wollen - steuerlich recht interessant ist. Zum Beispiel gelten dann höhere Maximalbeträge als bei "normalen Spenden" etwa an Sportvereine und Vorträge in kommende Jahre sind möglich. Informieren Sie sich doch bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt, wenn das für Sie in Frage käme. Für die erste Übersicht mögen diese Links auf aktuelle Ausführungen und Gesetzestexte im Internet weiter helfen (alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr): Paragraf 10b Einkommensteuergesetz - der wichtigste Paragraf Bundesverband Deutscher Stiftungen (die wichtigsten Verbesserungen im Stiftungsrecht) Wer sich also mit dem Gedanken trägt, sich von seiner wertvollen Sammlung trennen möchte, aber seine liebgewordenen Exponate nicht einzeln mühsam bei eBay anbieten will, der sollte eine Spende (im Fachjargon: Zustiftung) an die Stiftung Kameramuseum Kurt Tauber in Erwägung ziehen. Bitte beachten Sie: Wir sind keine Steuerfachleute. Die Höhe Ihrer Steuerersparnis hängt in jedem Fall von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Wichtig: Sie können Sachspenden steuerlich geltend machen, müssen dazu also keinen Euro Bargeld aufbringen! Mehr dazu jederzeit auf Anfrage: stiftung@kameramuseum.de Das ist Ihnen alles zu kompliziert? Sie zahlen gar keine Steuern (mehr)? Erste Beispiele von bereits erfolgten Zustiftungen Alles über die Stiftung Kameramuseum Kurt Tauber Die Stiftungs-Satzung (pdf) |
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